Elternbrief zum neuen Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, ich hoffe, Sie hatten einen guten Start in das neue Schuljahr. Letzte Woche wurde das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert. In der Presse konnte man unterschiedliche Dinge dazu lesen. Das hat viele Menschen verunsichert, es gab viele Fragen dazu. Für KiTas und Schulen bleibt es dabei:

  • Wer krank ist, bleibt zu Hause! Das ist nicht neu und galt schon vor Corona. Wer sich richtig krank fühlt (z. B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen), bleibt zu Hause, bis er/sie wieder gesund ist.
  • Nicht jeder Schnupfen ist Corona! Mit einer leichten Erkältung (z. B. Schnupfen, leichter Husten, kein Fieber) darf Ihr Kind in die Schule oder die KiTa. Auch daran hat sich nichts geändert. Ein Selbsttest hilft dabei, eine einfache Erkältung von einer Corona-Infektion zu unterscheiden.
  • Freitesten frühestens nach fünf Tagen! Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, isoliert sich für mindestens fünf Tage – gezählt ab dem Tag, an dem der Test erstmals positiv war. Nach frühestens fünf Tagen und mindestens 48 Stunden ohne Symptome kann man sich „freitesten“. Ein Selbsttest zu Hause reicht dafür aus. Schreiben Sie einfach für die Schule oder KiTa auf, dass das Testergebnis negativ war.

Weitere Maßnahmen sind im Moment nicht notwendig. Wer eine Maske tragen möchte, kann das freiwillig tun. Ich bitte darum, die Entscheidung der anderen zu respektieren. Wir behalten die Lage weiterhin im Auge und beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam. Das Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr belastet werden als andere. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein. Ich wünsche Ihnen eine schöne Herbstzeit! Alles Gute für Sie und b und ihren Familien Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne