Polizei Info - Unberechtigte Zugang zu Videokonferenzen
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsverantwortliche, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
in den letzten Tagen und Wochen wurde über diverse Vorfälle im Zusammenhang mit Videokonferenzen medial
berichtet. Inzwischen gibt es dafür sogar einen Begriff: „Zoombombing“. Dieses Phänomen ist hier im Bereich der Stadt
und dem Landkreis Göttingen bisher noch nicht aufgetreten, dennoch möchte ich die polizeilich bekannten Fälle aus
Lüneburg zum Anlass nehmen, Ihnen ein paar Tipps und Hinweise an die Hand zu geben.
Info als PDF:
Beim so genannten „Zoombombing“ verschaffen sich Unberechtigte Zugang zu Videokonferenzen und stören diese
durch unsachliche Kommentare, Eingriffe in die Administration der Konferenz und auch durch das Teilen von
unerwünschten, abstoßenden und zum Teil rechtswidrigen Inhalten wie Pornografie, Verherrlichung von Gewalt oder
rassistischen und antisemitische Ansichten.
Diese Vorfälle sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem Lernen auf Distanz im schulischen Kontext bekannt geworden.
Auch wenn Anbieter wie Zoom ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt haben, bleibt ein Restrisiko bestehen.
Die Schule soll ein Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens sein. Diesem Anspruch müssen auch digitale
Lern- und Lehrkonzepte gerecht werden können.
Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beim digitalen Schulbesuch zu gewährleisten und Straftaten in deren
Lebensraum zu verhüten, muss das gemeinsame Ziel sein. Zudem muss die Entscheidung von Schülerinnen und Schülern
zu gesetzestreuem und prosozialem Verhalten auch außerhalb der Schule gestärkt werden.
Ich möchte Sie motivieren, mit Ihren Kindern / Ihrem Kind sowie Ihren Schülerinnen und Schülern folgende Aspekte und
Verhaltensregeln zu thematisieren:
Digitales Lernen kann nur gelingen und Spaß machen, wenn grundlegende Verhaltensregeln eingehalten
werden und der respektvolle, wertschätzende Umgang miteinander beachtet wird.
Dabei muss der rechtliche Rahmen eindeutig kommuniziert und bekannt sein. Das Internet ist kein regel- oder
rechtsfreier Raum. Die Verhaltensregeln und Gesetze lassen sich ohne Abstriche aus dem „echten Leben“
übertragen.
Das „digitale Klassenzimmer“ sollte wie ein Klassenzimmer in der Schule betrachtet werden. Es gelten die
entsprechenden Regeln und zivil- bzw. strafrechtlichen Gesetze.
Ein besonderes Augenmerk liegt im Bereich des prosozialen Mitwirkens bei Online-Lehrveranstaltungen, um
den gemeinsamen Lernerfolg unter diesen ohnehin herausfordernden Bedingungen zu ermöglichen.
Das Bewusstsein und ein Verständnis dafür, welche Inhalte zivil- und strafrechtlich relevant sein können und
daher unter keinen Umständen geteilt werden dürfen, ist besonders wichtig.
Dieses Verständnis und das moralische Bewusstsein zu schaffen, liegt in unser aller Verantwortung.
Exemplarisch sollen folgende Beispiele die mögliche Tragweite verdeutlichen:
Das Beleidigen von Mitschüler- /innen oder Lehrkräften kann den Tatbestand des § 185 StGB erfüllen.
Über eine Person wissentlich Unwahrheiten zu verbreiten, diese verächtlich zu machen, in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen oder öffentlich zu verunglimpfen, kann den Tatbestand der Üblen Nachrede
gemäß § 186 StGB bzw. der Verleumdung gemäß § 187 StGB erfüllen.
Das Bild einer Person ohne deren Einverständnis in Chats oder auf sonstigen Plattformen zu veröffentlichen,
stellt einen Verstoß gegen das Kunsturheberrecht dar.
Die nicht legitimierte Aufzeichnung von Bild / Video und Ton in virtuellen Klassenräumen sowie deren
Veröffentlichung stellt eine Straftat im Sinne des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) dar.
Das Teilen von pornografischen Inhalten, obszönen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen,
fremdenfeindlichen oder volksverhetzenden Inhalten kann ebenfalls einen Straftatbestand darstellen.
Teilweise ist bereits der Besitz strafbar.
Das Weitergeben von Passwörtern und Zugangsberechtigungen oder das regelwidrige Erschleichen dieser
Daten kann ebenfalls zu einer Strafanzeige führen.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass ein Fehlverhalten in der digitalen Welt strafrechtliche Konsequenzen haben
kann. Die Schulen sind gehalten, strafrechtlich relevantes Verhalten im Schulkontext der Polizei zu melden. Dies kann
wiederum polizeiliche Ermittlungen nach sich ziehen. Als Eltern steht es Ihnen frei, derartige Vorkommnisse der Polizei
zu melden. Eine Anzeige können Sie jederzeit bei Ihrer Polizeidienststelle vor Ort erstatten. Diese Anzeige ist an keine
Form gebunden. Bei uns in Niedersachsen können Sie eine Anzeige auch über die Online-Wache
(www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de) stellen. Das ist auch möglich, wenn eine Tat bereits längere Zeit
zurückliegt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass zum Beispiel IP-Adressen und Verbindungsdaten nur eine sehr begrenzte
Zeit bei den Anbietern gespeichert sind.
Aus dem schulischen Kontext wurde mir darüber hinaus zugetragen, das Schülerinnen und Schüler während des
Fernunterrichts – in der Regel über die Plattform IServ – parallel auf anderen Kanälen miteinander kommunizieren.
Diese Kommunikationswege liegen dann außerhalb des Einflussbereiches der Lehrkraft. Für diese Kommunikation
werden zum Beispiel WhatsApp oder Discord genutzt. Gerade auf diesem Wege werden unangemessene Inhalte
verbreitet und Straftaten begangen. Das aktive Verfolgen des Unterrichtes wird darunter ebenfalls erheblich leiden.
Bitte haben Sie auch diese „Parallelkommunikation“ kritisch im Auge.
Tipps für den sicheren Umgang mit Videokonferenzen finden Sie bei Interesse auf dem Beiblatt
Für Fragen oder bei weitergehendem Beratungsbedarf können Sie mich gern kontaktieren.
KOK’in Corinna Klaus-Rosenthal – Beauftragte für Jugendsachen
Email: corinna.klaus-rosenthal@polizei.niedersachsen.de
Telefon: 0551/ 491-2008